Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Trainingsstunden und Kurse der

Hundeschule Worpswedel

Inhaber: Daniela Weingärtner, Birkenweg 1

27726 Worpswede

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen

und Angebote zwischen der Hundeschule Worpswedel, Inhaberin Daniela Weingärtner

(nachfolgend „Hundeschule“) und dem/der jeweiligen Vertragspartner:in (nachfolgend „Kunde“),

soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Worpswedel

in ihrer jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des

Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule Worpswedel ihrer Geltung

im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Hundeschule Worpswedel

schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Anmeldung zu einem Angebot; Vertragsschluss

(1) Alle Vereinbarungen über die Erbringung von Trainingsleistungen erfolgen auf Grundlage

eines Dienstvertrages im Sinne des § 611 BGB. Folglich ist kein bestimmter Erfolg seitens der

Hundeschule geschuldet. Soll ein bestimmbarer Erfolg erzielt werden, so ist dieser ausdrücklich

zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren und in den Vertragsschluss schriftlich mit

einzubeziehen.

Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an Kursen oder Leistungen der Hundeschule

Worpswedel kommt ausschließlich durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages vor Ort

zustande. Eine bloße telefonische Terminabsprache oder mündliche Zusage begründet keine

vertragliche Leistungspflicht der Hundeschule oder des Kunden.

(2) Die Aufnahme des Hundes in eine Trainingsgruppe obliegt der Hundeschule. In den

Aufnahmevoraussetzungen wird die Kompatibilität des zu trainierenden Hundes mit dem Rest der

Gruppe berücksichtigt, um für alle Beteiligte die best mögliche Betreuung zu gewährleisten. Die

Hundeschule ist dazu berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, die Zusammenstellung

der Gruppe neu zu bestimmen.

§ 3 Leistungen der Hundeschule

Der Umfang der von der Hundeschule zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung

des jeweiligen Angebots (Trainings- oder Kursstunde). Die Kurse sowie deren Leistungsumfang

können Sie unter folgender Webadresse einsehen:

https://www.hundeschule-worpswedel.de/leistungen/

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website www.hundeschule-worpswedel.de

angegebenen Preise für die entsprechenden Leistungen. Das Entgelt für die Leistungen der

Hundeschule ist spätestens unmittelbar nach der ersten Unterrichtseinheit in bar zu entrichten oder

– alternativ – vor Beginn der Leistungserbringung per Überweisung auf das angegebene Konto zu

zahlen.

(2) „Für Anfahrten außerhalb von Worpswede berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale von

0,42 €/km. Die Fahrtkosten werden auf Basis der Entfernung zwischen dem Standort der

Hundeschule und dem Einsatzort (Hin- und Rückweg) berechnet.

(3) Die Zahlungspflicht für die Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen

Teilnahme am vereinbarten Kurs- oder Trainingstermin. Verspätungen oder Nichterscheinen

des Kunden berechtigen nicht zur Minderung des Entgelts oder zur Nachholung des Termins.

Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist ausschließlich bis

spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

(4) Alle Preise sind gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass sowohl Hund als auch

Halter sämtliche gesetzlichen Anforderungen zur Haltung von Hunden erfüllen. Hierzu zählen

insbesondere:

die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Registrierung des Hundes gem. § 4 NHundG

der Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung gem. § 5 NHundG

ein Sachkundenachweis gem. § 3 NHundG, sofern der praktische Teil nicht im Rahmen der

Hundeschule absolviert wird,

gegebenenfalls erforderliche besondere Nachweise für als gefährlich eingestufte Hunde

(sogenannte Listenhunde), gem. § 7, 8, 14 NHundG

die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung des Halters i.S.d. § 12 NHundG

Weiter wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von

Hunden (NHundG) hingewiesen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet die Hundeschule vor Vertragsschluss über etwaige Krankheiten

sowie Verhaltensauffälligkeiten des zu trainierenden Hundes umfassend zu informieren.

Im Falle akuter Krankheiten, insbesondere ansteckender Natur, ist die Hundeschule berechtigt den

erkrankten Hund zeitweise vom Kurs auszuschließen.

(3) Ein gültiger Impfausweis sowie der Nachweis über eine bestehende

Tierhalterhaftpflichtversicherung sind spätestens zum ersten Trainingstermin unaufgefordert

vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen kann der Hund von der Teilnahme am Training

ausgeschlossen werden.

§ 6 Haftung

(1) Die Hundeschule haftet bei deliktischen und vertraglichen Pflichtverletzungen ausschließlich im

Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind hier Schäden, die einer Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zugrunde liegen. Sofern sich die Hundeschule

zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter (z. B. Erfüllungsgehilfen) bedient, gilt der

vorgenannte Haftungsausschluss entsprechend auch für deren Verhalten bei einfach fahrlässiger

Pflichtverletzung.(1) Die Hundeschule haftet bei deliktischen und vertraglichen Pflichtverletzungen ausschließlich im

Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind hier Schäden, die einer Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zugrunde liegen. Sofern sich die Hundeschule

zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter (z. B. Erfüllungsgehilfen) bedient, gilt der

vorgenannte Haftungsausschluss entsprechend auch für deren Verhalten bei einfach fahrlässiger

Pflichtverletzung.

(4) Das Ableinen des Hundes oder das Abnehmen eines Maulkorbs erfolgt – auch auf ausdrückliche

Aufforderung der Hundeschule – ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der

Kunde hat in jedem Fall selbst zu beurteilen, ob eine Ausführung einer Anweisung ein Risiko für

Mensch oder Tier darstellen kann. Die Aufsichtspflicht und die Tierhalterverantwortung verbleiben

uneingeschränkt beim Kunden. Die Hundeschule haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger

Pflichtverletzung

§ 7 Rechte an Fotos und Aufnahmen während eines Trainings

(1) Während des Trainings, bei Kursen oder Veranstaltungen der Hundeschule können Foto- und

Videoaufnahmen gemacht werden. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Kunde

und/oder sein Tier erkennbar sind, erfolgt nur nach vorheriger, gesonderter und schriftlicher

Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung kann die Verwendung für folgende Zwecke

umfassen:

Darstellung und Bewerbung der Hundeschule auf der Website,

Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram),

Printmaterialien (z. B. Flyer, Plakate),

interne Dokumentation und Schulungszwecke.

(2) Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen

werden (§ 7 DSGVO)

(3) Eine Vergütung für die Nutzung der Aufnahmen wird nicht geschuldet.

§ 9 Datenschutzbestimmungen

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://

www.hundeschule-worpswedel.de/datenschutzerklarung/.

Worpswede, August 2025

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.