Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Trainingsstunden und Kurse der
Hundeschule Worpswedel
Inhaber: Daniela Weingärtner, Birkenweg 1
27726 Worpswede
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen
und Angebote zwischen der Hundeschule Worpswedel, Inhaberin Daniela Weingärtner
(nachfolgend „Hundeschule“) und dem/der jeweiligen Vertragspartner:in (nachfolgend „Kunde“),
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Worpswedel
in ihrer jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule Worpswedel ihrer Geltung
im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Hundeschule Worpswedel
schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Anmeldung zu einem Angebot; Vertragsschluss
(1) Alle Vereinbarungen über die Erbringung von Trainingsleistungen erfolgen auf Grundlage
eines Dienstvertrages im Sinne des § 611 BGB. Folglich ist kein bestimmter Erfolg seitens der
Hundeschule geschuldet. Soll ein bestimmbarer Erfolg erzielt werden, so ist dieser ausdrücklich
zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren und in den Vertragsschluss schriftlich mit
einzubeziehen.
Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an Kursen oder Leistungen der Hundeschule
Worpswedel kommt ausschließlich durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages vor Ort
zustande. Eine bloße telefonische Terminabsprache oder mündliche Zusage begründet keine
vertragliche Leistungspflicht der Hundeschule oder des Kunden.
(2) Die Aufnahme des Hundes in eine Trainingsgruppe obliegt der Hundeschule. In den
Aufnahmevoraussetzungen wird die Kompatibilität des zu trainierenden Hundes mit dem Rest der
Gruppe berücksichtigt, um für alle Beteiligte die best mögliche Betreuung zu gewährleisten. Die
Hundeschule ist dazu berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, die Zusammenstellung
der Gruppe neu zu bestimmen.
§ 3 Leistungen der Hundeschule
Der Umfang der von der Hundeschule zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung
des jeweiligen Angebots (Trainings- oder Kursstunde). Die Kurse sowie deren Leistungsumfang
können Sie unter folgender Webadresse einsehen:
https://www.hundeschule-worpswedel.de/leistungen/
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website www.hundeschule-worpswedel.de
angegebenen Preise für die entsprechenden Leistungen. Das Entgelt für die Leistungen der
Hundeschule ist spätestens unmittelbar nach der ersten Unterrichtseinheit in bar zu entrichten oder
– alternativ – vor Beginn der Leistungserbringung per Überweisung auf das angegebene Konto zu
zahlen.
(2) „Für Anfahrten außerhalb von Worpswede berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale von
0,42 €/km. Die Fahrtkosten werden auf Basis der Entfernung zwischen dem Standort der
Hundeschule und dem Einsatzort (Hin- und Rückweg) berechnet.
(3) Die Zahlungspflicht für die Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen
Teilnahme am vereinbarten Kurs- oder Trainingstermin. Verspätungen oder Nichterscheinen
des Kunden berechtigen nicht zur Minderung des Entgelts oder zur Nachholung des Termins.
Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist ausschließlich bis
spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(4) Alle Preise sind gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass sowohl Hund als auch
Halter sämtliche gesetzlichen Anforderungen zur Haltung von Hunden erfüllen. Hierzu zählen
insbesondere:
⁃ die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Registrierung des Hundes gem. § 4 NHundG
⁃ der Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung gem. § 5 NHundG
⁃ ein Sachkundenachweis gem. § 3 NHundG, sofern der praktische Teil nicht im Rahmen der
Hundeschule absolviert wird,
⁃ gegebenenfalls erforderliche besondere Nachweise für als gefährlich eingestufte Hunde
(sogenannte Listenhunde), gem. § 7, 8, 14 NHundG
⁃ die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung des Halters i.S.d. § 12 NHundG
Weiter wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von
Hunden (NHundG) hingewiesen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet die Hundeschule vor Vertragsschluss über etwaige Krankheiten
sowie Verhaltensauffälligkeiten des zu trainierenden Hundes umfassend zu informieren.
Im Falle akuter Krankheiten, insbesondere ansteckender Natur, ist die Hundeschule berechtigt den
erkrankten Hund zeitweise vom Kurs auszuschließen.
(3) Ein gültiger Impfausweis sowie der Nachweis über eine bestehende
Tierhalterhaftpflichtversicherung sind spätestens zum ersten Trainingstermin unaufgefordert
vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen kann der Hund von der Teilnahme am Training
ausgeschlossen werden.
§ 6 Haftung
(1) Die Hundeschule haftet bei deliktischen und vertraglichen Pflichtverletzungen ausschließlich im
Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind hier Schäden, die einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zugrunde liegen. Sofern sich die Hundeschule
zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter (z. B. Erfüllungsgehilfen) bedient, gilt der
vorgenannte Haftungsausschluss entsprechend auch für deren Verhalten bei einfach fahrlässiger
Pflichtverletzung.(1) Die Hundeschule haftet bei deliktischen und vertraglichen Pflichtverletzungen ausschließlich im
Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind hier Schäden, die einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zugrunde liegen. Sofern sich die Hundeschule
zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter (z. B. Erfüllungsgehilfen) bedient, gilt der
vorgenannte Haftungsausschluss entsprechend auch für deren Verhalten bei einfach fahrlässiger
Pflichtverletzung.
(4) Das Ableinen des Hundes oder das Abnehmen eines Maulkorbs erfolgt – auch auf ausdrückliche
Aufforderung der Hundeschule – ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der
Kunde hat in jedem Fall selbst zu beurteilen, ob eine Ausführung einer Anweisung ein Risiko für
Mensch oder Tier darstellen kann. Die Aufsichtspflicht und die Tierhalterverantwortung verbleiben
uneingeschränkt beim Kunden. Die Hundeschule haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung
§ 7 Rechte an Fotos und Aufnahmen während eines Trainings
(1) Während des Trainings, bei Kursen oder Veranstaltungen der Hundeschule können Foto- und
Videoaufnahmen gemacht werden. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Kunde
und/oder sein Tier erkennbar sind, erfolgt nur nach vorheriger, gesonderter und schriftlicher
Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung kann die Verwendung für folgende Zwecke
umfassen:
⁃ Darstellung und Bewerbung der Hundeschule auf der Website,
⁃ Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram),
⁃ Printmaterialien (z. B. Flyer, Plakate),
⁃ interne Dokumentation und Schulungszwecke.
(2) Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
werden (§ 7 DSGVO)
(3) Eine Vergütung für die Nutzung der Aufnahmen wird nicht geschuldet.
§ 9 Datenschutzbestimmungen
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://
www.hundeschule-worpswedel.de/datenschutzerklarung/.
Worpswede, August 2025
